Gebühren, Kosten und Gegenfinanzierung
Die „Finanzierung der Grenzkosten durch Studiengebühren“ wird laut §2 Abs.4 der Bayerischen Hochschulgebührenverordnung folgendermaßen geregelt: „Der Aufwand, nach dem sich die Höhe der Gebühr bemisst, besteht bei berufsbegleitenden Studiengängen aus den gesamten zusätzlichen, für solche Veranstaltungen entstehenden Personal- und Sachkosten, wie sie z.B. durch die spezifische Organisationsform oder den zusätzlichen anfallenden Verwaltungsbedarf der Veranstaltung verursacht werden.“
Im Klartext heißt das: Berufsbegleitende Studiengänge müssen sich durch Gebühren finanzieren. Die kompletten Gebühren müssen dazu verwendet werden, die Aufwände zu decken, die für den Betrieb des Studiengangs entstehen – der Studiengang macht also keinen Gewinn. Der ganz überwiegende Teil der Gebühren fließt in die Bezahlung der Dozenten und Tutoren, um unserem hohen Betreuungsanspruch gerecht werden zu können.
Die Gebühr für den Studiengang beläuft sich auf 22.410 EUR (Maximalbetrag ohne Inanspruchnahme gebührenpflichtiger Modulwiederholungen bzw. Belegung zusätzlicher Wahlpflichtmodule s.u.). Mit der Gebühr sind die Kosten für das Studium (Lehre und Betreuung für Module im Gesamtumfang von 180 ECTS), die Prüfungen und die Lehrmittel, soweit diese von der Universität zur Verfügung gestellt werden, abgegolten. Die Gebühren werden über einen Zeitraum von 4,5 Jahren hinweg in halbjährlichen Raten fällig. Danach enden die Gebührenzahlungen, auch wenn Sie die Regelstudienzeit von 4,5 Jahren überschreiten, was nach der Studien- und Prüfungsordnung erlaubt ist. Wenn Sie in weniger als 4,5 Jahren mit dem Studium fertig werden, dann sparen Sie Gebühren!
Pro Semester fallen zusätzlich 72 EUR Studentenwerksbeitrag (Solidarbeitrag aller Studierenden an der FAU) an [Stand Wintersemester 2024/25]. Der Solidaritätsbeitrag muss auch bei Überschreitung der Regelstudienzeit von 9 Semestern und in Urlaubssemestern entrichtet werden. Die Beitragshöhe kann sich während der Studienzeit ändern.
Die Details zu den Gebühren des Studiengangs entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht.
Zusätzliche Kosten: Kosten für Unterkunft, Anreise und Verpflegung sind nicht in den Gebühren des Studiengangs enthalten.
Der ganz überwiegende Teil der Gebühren fließt in die Betreuung, also in die Bezahlung von Dozenten und Tutoren. Da der Studiengang ein sehr intensives Betreuungskonzept verfolgt bzw. verfolgen muss, um den besonderen Ansprüchen berufsbegleitend Studierender gerecht zu werden, ist der Aufwand für die Dozenten und Tutoren sehr hoch.
Im Gegensatz zu Präsenzstudiengängen, bei denen der Staat die Bezahlung der Dozenten und Tutoren übernimmt, müssen sich Weiterbildungsangebote selbst finanzieren. Der Staat wünscht sich zwar Weiterbildungsangebote, finanziert sie allerdings nicht.
Diese Frage müssen Sie für sich selbst beantworten. Achten Sie aber darauf, dass Sie unterschiedliche Angebote objektiv vergleichen und nicht die Begriffe „billig“ und „günstig“ verwechseln.
Folgende Punkte sollten Sie beispielsweise beim Vergleich beachten:
- Wer ist der Anbieter?
- Das Spektrum reicht von staatlichen Universitäten bis zu privaten Fachhochschulen. Wo ist Hochschule X dort einzuordnen?
- Reicht mir ein Fachhochschulabschluss oder will ich einen Universitätsabschluss?
- Arbeitet der Anbieter gewinnorientiert oder werden die Gebühren ausschließlich in den Studiengang selbst reinvestiert? Und was kann man daraus für die Qualität des Studiengangs ableiten?
- Wie hoch sind die Gebühren tatsächlich?
- Gibt es versteckte Gebühren?
- Was passiert, wenn ich die Regelstudienzeit überschreite, und ist es überhaupt realistisch in der Regelstudienzeit (z.B. 6 Semester) einen Abschluss zu machen?
- Kann ich vorzeitig kündigen oder werden immer die kompletten Studiengebühren fällig?
- Was bekomme ich für mein Geld?
- Sind die Inhalte des Studiengangs akademisch fundiert oder oberflächlich und nutzlos?
- Wie ist das Betreuungskonzept? Gibt es neben den Dozenten auch Tutoren zur individuellen Betreuung?
- Wie flexibel kann ich das Studium gestalten?
Im Allgemeinen müssen Sie keine Gebühren zahlen, wenn Sie Prüfungen wiederholen müssen.
Einen Sonderfall stellen Module dar, die nicht mit einer „punktuellen“ Abschlussprüfung enden. Bei diesen Nicht-Standardmodulen (Proseminar, Seminar, Projektarbeit und Bachelorarbeit) ist sozusagen der Arbeitsfortschritt während der Modullaufzeit die Prüfung. Demzufolge können diese Module bei Nichtbestehen oder vorzeitigem Abbruch auch nur komplett wiederholt werden.
Die Details dazu entnehmen Sie bitte unserer Gebührenübersicht.
Sie können jedes Standardmodul – das sind alle Module außer Proseminar, Seminar, Projektarbeit und Bachelorarbeit – mindestens einmal bei vollem Betreuungsanspruch gebührenfrei wiederholen. Weitere gebührenfreie Wiederholungen sind auf Antrag möglich.
Die Wiederholung eines Moduls mit besonders hohem individuellem Betreuungsaufwand (Proseminar, Seminar, Projektarbeit, Bachelorarbeit) ist gebührenpflichtig. Die Gebühren fallen gestaffelt an: Je früher Sie sich dazu entscheiden, das Modul zu wiederholen, desto geringer sind die anteiligen Gebühren.
Wenn Sie mehr Wahlpflichtmodule als die sechs obligatorischen absolvieren möchten, sind diese gebührenpflichtig.
Die Gebühren für eine Modulwiederholung berechnen sich nach der Formel:
Gesamte Studiengangsgebühren / (180=ECTS des Studiengangs) * ECTS des Moduls. Für ein 5-ECTS-Modul liegen die Wiederholungsgebühren demnach bei gerundeten 600EUR.
Die Details dazu entnehmen Sie bitte unserer Gebührenübersicht.
Wir verstecken keine Gebühren und haben alle Kosten nach bestem Wissen und Gewissen in unserer Gebührenübersicht erfasst. Bisher gab es in diesem Studiengang keine Fälle, die darüber hinaus gegangen wären.
Die Teilnahme am Studiengang kann regelmäßig einmal pro Jahr zum 1. Oktober gekündigt werden. In besonders begründeten Fällen besteht zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 1. April. Mit einer Kündigung enden die Gebührenzahlungen.
Eine Übersicht über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zeigt Ihnen verschiedene Modelle.
Bitte beachten Sie, dass Sie die kompletten Studiengangsgebühren als Weiterbildungsmaßnahme steuerlich geltend machen können.
Darüber hinaus sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob er Ihre Weiterbildungsmaßnahme finanziell oder durch Freistellungen unterstützt.
Ja, Sie können die kompletten Studiengangsgebühren als Weiterbildungsmaßnahme steuerlich geltend machen. Dies gilt ebenso für Reisekosten usw.
Ja, klar! Vielen unserer Studierenden bezahlt der Arbeitgeber die Gebühren komplett oder anteilig. Die Arbeitgeber rechnen sich selbstverständlich einen betrieblichen Nutzen durch die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter aus.
Davon sind wir überzeugt!
Dazu eine kleine Beispielrechnung für den öffentlichen Dienst:
Ohne Bachelor-Abschluss werden Sie im öffentlichen Dienst maximal die Entgeltgruppe E9 erreichen, mit Bachelor-Abschluss Entgeltgruppe E10 und höher. Der Unterschied beim Bruttogehalt zwischen E9 und E10 liegt in Stufe 5 bei gut 500€ pro Monat (s. z.B. https://www.oeffentlichen-dienst.de). Umgerechnet liegen die Gebühren des Studiengangs monatlich bei etwas über 400€. Die Gebühren amortisieren sich – ganz abgesehen davon, dass sie komplett steuerlich geltend gemacht werden können – also nach etwa 4 Jahren.