Anerkennung und Anrechnung
Man spricht von Anerkennung, wenn es um Studien- und Prüfungsleistungen geht, die an einer Hochschule im Inland oder Ausland erworben wurden. Bei Anerkennungen wird in der Regel die Note übernommen.
Man spricht von Anrechnung, wenn es um Kompetenzen geht, die außerhalb einer Hochschule erworben wurden. Anrechnungen erfolgen in der Regel unbenotet.
Sie können sich vorhandene Kenntnisse und bereits abgelegte Prüfungsleistungen anerkennen/anrechnen lassen, um beispielsweise weniger Module im Studium belegen zu müssen. Die Anerkennung/Anrechnung erfolgt dabei auf Basis eines Kompetenzenvergleichs.
Konkret bedeutet das, dass Sie durch Belege, Zeugnisse usw. nachweisen müssen, dass Sie bereits über die in einem Modul vermittelten Kompetenzen verfügen. Art und Umfang von möglichen Anrechnungen/Anerkennungen regelt §11 der Studien- und Prüfungsordnung.
Anerkennungen erfolgen grundsätzlich immer auf Basis von Kompetenzenvergleichen. Sie müssen also nachweisen (i.d.R. durch das Abschlusszeugnis), dass Sie bereits über die in Modulen des Studiengangs vermittelten Kompetenzen verfügen. Dabei kommt es natürlich ganz wesentlich darauf auf, in welchem Fach Sie über einen Hochschulabschluss verfügen.
Unabhängig vom Fach Ihres Hochschulabschlusses können wir allerdings i.d.R. immer die Abschlussarbeit (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit usw.) als Proseminar anerkennen. Unser Proseminar lehrt wissenschaftliches Arbeiten. Mit einem Hochschulabschluss haben Sie bereits bewiesen, dass Sie wissenschaftlich arbeiten können.
Die Module aus dem Zertifikatsprogramm können anerkannt werden, wenn sie mit den Modulen des Bachelorstudiengangs inhaltlich übereinstimmen. Dies ist beispielsweise gegeben für die Zertifikatsmodule „Reverse Engineering“ und „Methoden digitaler Forensik“. Bei Fragen zur Äquivalenz wenden Sie sich am besten an die Studienberatung.
Sie können sich außerdem Module aus dem Zertifikatsprogramm als Wahlpflichtmodule anerkennen lassen, wenn sie inhaltlich zu unserem Studiengang passen und dem Niveau eines fortgeschrittenen Stadiums eines Bachelorstudiengangs entsprechen.
Eine Anerkennung/Anrechnung von bereits erworbenen Kompetenzen ist sinnvoll, um die Studienzeit zu verkürzen bzw. die Belastung durch Module innerhalb eines Semesters zu reduzieren. Es kann jedoch trotzdem sinnvoll sein, ein Modul zu belegen, um die Kenntnisse im Fach aufzufrischen. Der Zwiespalt zwischen der Angst, etwas zu verpassen und der zeitlichen Belastung ist eine schwierige individuelle Entscheidung.
In den meisten Fällen ist es gebührenfrei möglich, ein bereits anerkanntes/angerechnetes Modul trotzdem zu belegen. Die Prüfungsleistung muss dann selbstverständlich nicht erbracht werden. Anerkennungen/Anrechnungen im Bereich Proseminar, Seminar, Projekt und Bachelorarbeit schließen jedoch i.d.R. eine Teilnahme an diesen Veranstaltungen aus, weil hier die Veranstaltungen selbst als fortlaufende Prüfungen angesehen werden.
Ja, im Allgemeinen dürfen Sie das. Sie müssen dann nur keine Prüfung mehr schreiben. Es kann sogar sinnvoll sein anerkannte/angerechnete Modul zu belegen, um die Kompetenzen aufzufrischen. Angerkennungen/Anrechnungen im Bereich Proseminar, Seminar, Projekt und Bachelorarbeit schließen jedoch i.d.R. eine Teilnahme an diesen Veranstaltungen aus, weil hier die Veranstaltungen selbst als fortlaufende Prüfungen angesehen werden.
Identifizieren Sie anhand unseres Modulhandbuchs Module, bei denen Ihrer Meinung nach eine Anerkennung/Anrechnung möglich ist. Stellen Sie dann zunächst bei uns per E-Mail einen formlosen Antrag auf Anerkennung/Anrechnung und belegen Sie, dass Sie über Kompetenzen im jeweiligen Modul verfügen, z. B. durch einen Auszug aus einem Modulhandbuch eines Studiengangs, bei dem Sie bereits Module belegt und bestanden haben. Der Anerkennungsbeauftrage entscheidet dann gemeinsam mit den Dozenten über eine Anerkennung/Anrechnung.
Nein, das sieht die Gebührenordnung der FAU nicht vor. Andererseits erheben wir aber auch keine Gebühren für den Prozess der Anrechnung/Anerkennung, wie es an vielen anderen Hochschulen üblich ist.
Es kann allerdings durchaus gelingen, durch Anerkennungen/Anrechnungen die Studienzeit zu verringern. Dadurch verringern sich auch die Gebühren für den Studiengang anteilsmäßig (s. Gebührenordnung).
Nein, das ist höchstwahrscheinlich nicht möglich. Eine Anerkennung setzt immer Kompetenzstufe 6 nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) voraus. DQR 6 entspricht Bachelor-Niveau, Schulabschlüsse sind meist bei maximal DQR 5 einzuordnen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich, denn die Meisterfortbildung entspricht Kompetenzstufe 6 nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR). DQR 6 entspricht Bachelor-Niveau. Natürlich müssen die erworbenen Kompetenzen zu den Modulen des Studiengangs passen.
Nein, eine Notenverbesserung durch Wiederholung bereits bestandener Prüfungen schließt die Studien- und Prüfungsordnung aus. Diese Regelung wird auch auf anerkannte Module angewendet.
Hier gibt es grundsätzlich keine Fristen. Es ist jedoch empfehlenswert Anerkennungen/Anrechnungen möglichst frühzeitig im Studium fixieren zu lassen, damit die persönliche Notenübersicht immer aktuell und aussagekräftig ist. Dies gilt insbesondere für Module der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (s. Studien- und Prüfungsordnung), denn auch diese Module können anerkennt/angerechnet werden.
Es gibt einen Leitfaden zu Anrechnung und Anerkennung der FAU. Darin werden viele Details erklärt und geregelt, die den Rahmen dieses FAQ sprengen würden. Der Leitfaden bezieht sich allerdings nicht auf die Besonderheiten des Studiengangs Informatik/IT-Sicherheit.